
Alte Universitätsstraße 19
55116 Mainz – Germany
Tel.: +49/6131 / 3 93 93 60








1635 V 30 Friedensvertrag von Prag (Dresden)
Kaiser, Sachsen (Kurfürstentum) |
Seite 11 von 81 ![]() |
|
inhabung begriffenen, oder Crafft dieses friedens-
schlußes, wider dahin gelangenden Immediat Stifte
hette gebrauchen wöllen; Ist es darbeÿ verbliben,
das dieselbe Sesziones und Vota, die benante
Viertzig Jahr über beÿ seits gestelt, und dieselbe
Conventus und Verrichtungen, nichts desto weniger
von der Kaÿ[serlichen] Maÿ[estät] und anderen darzu<e> ge-
hörigen Reichs Ständen Respectivè außgeschrieben,
fortgestelt und verrichtet werden sollen. In
den Craißen aber wo die Augspurg[ischen] Confeszions
Verwanthe Stände alß inhabere eines oder
mehrer Immediat Stifts, Sesziones und Vota herge-
bracht, Sollen Sie ihnen, wie vor diesem, also auch
khünftig die verglichene Viertzig Jahr über gelassen
werden.
Damit auch nach Verfließung der so oft angezogenen
Viertzig Jahren, die Liebe posteritet umb all solcher
so lang und fern hinauß gest<i>lter Streitigkeiten
willen, nicht abermahls in Uunru<.>he und weiterung
gerathe, sondern vielmehr gu<.>te Lieb und Einigkheit
erhalten werde, So solle noch vor Außgang der
Seite 11 von 81 ![]() |